STEUERTIPP NR.1: WIE MAN RENOVIERUNGSARBEITEN RICHTIG ABSETZT
Wenn Du planst, eine Immobilie zu kaufen um sie zu vermieten, mach Dich am besten schon vorher mit einigen Begriffen aus dem Steuerrecht vertraut.



Gerade wenn ein Objekt als „Schnäppchen“ gehandelt wird, stehen womöglich gleich nach dem Kauf kostenintensive Baumaßnahmen an, die sorgfältig geplant sein wollen. Entscheidest Du Dich zu schnell für umfangreiches Sanieren oder Renovieren, setzt Du das sofortige Steuersparpotenzial aufs Spiel. Bei den Baumaßnahmen wird nämlich unterschieden zwischen:
– Erhaltungsaufwendungen
– Herstellungskosten
– Anschaffungskosten
– und anschaffungsnahen Aufwendungen
Nur Erhaltungsaufwendungen (bis zu einem Rechnungsbetrag von 4.000 Euro ohne Mehrwehrsteuer), die wegen der Renovierung eines Mietobjekts entstanden sind, kannst Du sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer absetzen. Die anderen drei Kostenarten berücksichtigt der Fiskus nur im Laufe der Jahre über die (geringere) Abschreibung.
In Kürze kommt der nächste TIPP

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WIE ENTWICKELT SICH DER IMMOBILIENMARKT IN DEN NÄCHSTEN JAHREN? Mit vielen offenen Fragen, aber auch mit einer gewissen Stabilität, starten wir in das Jahr 2022,

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