DAS ÄNDERT SICH 2023 FÜR MIETER UND EIGENTÜMER

Der deutsche Immobilienmarkt wird sich im Jahr 2023 deutlich verändern. Es treten neue Gesetze in Kraft, die sich sowohl auf Mieter als auch auf Eigentümer auswirken werden. Insbesondere Eigentümer könnten infolge dieser Änderungen mit höheren Kosten rechnen, da sie ihre Mietobjekte an die aktualisierten Rahmenbedingungen anpassen müssen. 

GEG-novelle: Verschärfungen schreiten voran

Am 1. Januar 2023 sind neue, strengere Anforderungen an das Primärenergieniveau beim Neubau im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dem EH55-Standard müssen Gebäudeeigentümer ein Niveau von 55 Prozent der benötigten Primärenergie erreichen. Allerdings werden die geplanten höheren Anforderungen am Wärmeschutz vorerst nicht umgesetzt.

 

Für 2024 sind jedoch weitere Verschärfungen in Aussicht gestellt, so etwa auch eine Solaranlagenpflicht. Laut der Bundesarchitektenkammer (BAK) soll 2025 schließlich eine große Novelle des GEG folgen.

Neubauförderung: Richtlinie tritt ab März 2023 in Kraft

Voraussichtlich am 1. März 2023 wird die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Bauen“ in Kraft treten. Bis dahin werden nur noch Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse unterstützt.

 

Die Zuständigkeit für die Neubauförderung wird künftig beim Bundesbauministerium liegen, anders als bislang, wo sie im Wirtschaftsministerium lag.

CO2-Kosten: Vermieteranteil und verwalterpflichten

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz in Kraft, mit dem die Kosten für CO2-Emissionen neu aufgeteilt werden. Es wurde ein Stufenmodell erstellt, wonach der Anteil des Vermieters an den Kosten sinkt, je besser die Energieeffizienz des Gebäudes ist und umgekehrt. Bislang mussten Mieter allein für die Kosten aufkommen.

 

Verwalter sind laut Gesetz künftig dazu verpflichtet, Informationen aus Rechnungen zur Heizkostenabrechnung oder zum Brennstoffverbrauch weiterzugeben, mit denen die Aufteilung der Kostenzahlung für den CO2-Preis bestimmt wird.

Wohngeld-plus-gesetz ist in kraft getreten

Am 1.1.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Unter anderem wurde damit eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente eingeführt, wodurch auch die Wohngeldformel angepasst wurde.

Bonus für Gasheizungen nach § 35c EStg entfällt

Ab dem 1. Januar 2023 werden sich die Bedingungen der steuerlichen Förderung für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum ändern. Der Bonus für Gasheizungen nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) wird gestrichen. 

Abgabefrist für Grundsteuer endet am 31. Januar 2023

Die Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Ursprünglich sollte die Abgabefrist am 31. Oktober 2022 enden, allerdings wird die neue Grundsteuer erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN FÜR KLEINE PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Für kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2022 steuerliche Erleichterungen. Die Einnahmen aus solchen Anlagen sind auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern ertragssteuerfrei. Ab 2023 wird zudem die Umsatzsteuer auf null reduziert.

PFLICHT ZUM HYDRAULISCHEN AUSGLEICH BEI GASZENTRALHEIZUNGEN

Ab dem 30. September 2023 ist ein hydraulischer Abgleich bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Einheiten und Nichtwohngebäuden ab einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche erforderlich. Ab dem 15. September 2024 gilt dies auch für Wohngebäude ab sechs Einheiten.

STEUERVORTEILE: LINEARE AFA SATZ VON ZWEI AUF DREI PROZENT ERHÖHT

Am 1. Januar 2023 wird der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden in Deutschland von 2 auf 3 Prozent angehoben. Das gilt bereits für Wohngebäude, die ab Januar 2023 fertiggestellt werden, nicht erst – wie ursprünglich geplant – nach dem 30.6.2023.

BEG-REFORM IST IN KRAFT GETRETEN

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit den neuen Bestimmungen gelten nun strengere Bedingungen für eine Sanierung zum Effizienzhaus-Standard sowie für Einzelmaßnahmen.

Darüber hinaus wird ein Bonus bei seriellen Sanierungen eingeführt, um Strom- und Wärmekosten weiter zu senken.

STEIGENDE KOSTEN BEI DER IMMOBILIEN-ERBSCHAFT

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Wertermittlung von Immobilien verändert, jedoch blieben die Freibeträge unangetastet. Dadurch müssen Personen, die im Jahr 2023 ein Haus oder eine Wohnung erben, höhere Abgaben leisten. Bayern hat angekündigt, gegen diese Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht zu gehen.

PREISBREMSEN FÜR GAS RÜCKWIRKEND ZUM 01.01.2023

Zwischen dem 1.3.2023 und dem 30.4.2024 sollen Preisbremsen für Gas und Fernwärme Entlastung bringen. Gaskunden wird ein Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs garantiert, beim Strom sind ebenfalls 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Diese Bremsen gelten sowohl rückwirkend als auch für Januar und Februar 2023.

ZERTIFIZIERTER WEG-VERWALTER AB DEZEMBER 2023

Ab dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser muss entweder einen Sachkundenachweis vorlegen oder eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen. Ursprünglich sollte dies schon ab dem 1. Dezember 2022 gelten. Verwalter, die am 1. Dezember 2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert.

Anleitungen
celboes

Tipps zu deinem Immobilien Investment

6 KURZE TIPPS FÜR DEIN IMMOBILIEN-INVESTMENT Hier sind einige Tipps zum erfolgreichen Investieren in Immobilien: 1: Einen Plan entwerfen Entwerfe einen durchdachten Plan, um das

Read More »
Steuern Immobilien
Aktuelles aus der Branche
celboes

Wie du Steuern in Vermögen umwandelst

MAXIMIERE DEIN STEUERPOTENZIAL: WIE IMMOBILIEN -INVESTITIONEN DIR HELFEN, WENIGER ABZUGEBEN UND DAMIT MEHR VERMÖGEN AUFZUBAUEN WIE DU STEUERN IN VERMÖGEN UMWANDELST In diesem Blogartikel möchten

Read More »

Schreibe einen Kommentar