BESTELLERPRINZIP - ODER: WER BESTELLT, DER ZAHLT!

Es ist beim Bäcker so, es ist beim Versandhandel so, nun auch noch bei der Vermietung einer Wohnung. Seit dem 1. Juni 2015 gilt: Wer bestellt, der zahlt! Doch wie wirkt sich das Bestellerprinzip in der Realität aus, was für Vor- oder Nachteile hat diese Neuerung im täglichen Gebrauch und welche Chancen und Risiken ergeben sich für Dich als Interessenten? Lass uns einen Blick hinter die Kulissen werfen.

Ein langer Weg: Die Geschichte
des Bestellerprinzips

Wir gehen zurück in das Jahr 2010, damals wurde das Bestellerprinzip vom Bündnis`90/Die Grünen im Bundestag beantragt. Dieser Antrag wurde von der schwarz/gelben Mehrheit unter Hinweis auf die Vertragsfreiheit abgelehnt. Daraufhin wurde es still um dieses Gesetz.

Erst drei Jahre später, im Dezember 2013, fand dieses Prinzip in der Politik wieder Beachtung. Diesmal wurde es unter der Großen Koalition im Koalitionsvertrag unter dem Zusatz “Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: “wer bestellt, der bezahlt” genannt.

Nebenbei war noch eine andere Neuerung in Bearbeitung: Die Politik beschäftigte sich mit einer Möglichkeit angespannte Wohnungsmärkte unter Kontrolle zu halten, nämlich durch die sogenannte “Mietpreisbremse” (siehe Blogeintrag: Mietpreisbremse). Da diese beiden Themen sehr nah beieinander liegen, werden Sie fortan unter dem Begriff “Mietrechtsnovellierungsgesetz” geführt und diskutiert.

Wieder knapp ein Jahr, bis zum Oktober 2014, dauerte es bis der Bundestag dieses “Mietrechtsnovellierungsgesetz” beschloss. Es wurde jedoch sehr schnell deutlich, dass es einiges gab, das in der Praxis nicht funktionierten würde. Daher forderte der Bundesrat nur einen Monat später Nachbesserungen.

Im Februar 2015 war es dann endlich so weit: der Koalitionsausschuss verständigt sich auf das Bestestellerprinzip. Nun ging alles sehr schnell: Schon im März 2015 wurde das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet und trat somit ab Juni 2015 in Kraft.

Welche Konsequenzen ergeben
sich für Mietinteressenten?

Lass uns das anhand eines Beispiels veranschaulichen: Du suchst eine Wohnung in Stuttgart und Umgebung. Nun machst du Dich auf die Suche und stolperst dabei über ein Inserat im Internet. Der Makler bietet die Wohnung provisionsfrei an. Es ist also davon auszugehen, dass er einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, dass Ihm dieser bei erfolgreicher Vermarktung eine Provision zahlt. Für Dich heißt das: Keine Provision! Klingt gut, oder?

Dies ist der Idealfall, doch wir überlegen weiter: Du hast die Wohnung leider nicht bekommen. Die Wohnungssuche ist also noch in vollem Gange. Nun nehmen wir einen weiteren Interessenten mit ins Boot. Wir nennen ihn Martin Mustermann. Martin Mustermann fragt auch bei deinem Makler an und gibt diesem einen Suchauftrag. D. h. er ist im Erfolgsfall verpflichtet dem Makler eine Provision zu zahlen, sofern dieser Ihm eine Wohnung vermietet, die er ausschließlich für den Mietinteressenten akquiriert hat. Ein besonderes Augenmerk solltest Du hier auf das kleine aber feine Wort “ausschließlich” werfen. Warum? Das erklären wir dir jetzt.

Nun bietet dein Makler Herrn Mustermann eine Wohnung an, die Herr Mustermann nicht gefällt, aber deine absolute Traumimmobilie ist. Da er jedoch keinen Vertrag mit dem Vermieter hat, sondern nur mit Herrn Mustermann, wird er dir diese Wohnung nicht anbieten. In diesem Fall  würde er umsonst arbeiten, weil er keine Provision vom Vermieter bekommt und von dir ebenfalls keine Provision verlangen darf, aufgrund der Tatsache, dass ihm die Wohnung bereits bekannt ist und er sie nicht ausschließlich für dich akquiriert hat.

Und hier liegt das große Risiko: Selbst wenn Du gerne für deine Traumwohnung Provision zahlen würdest, so verbietet es der Staat deinem Makler diese Provision anzunehmen. Die Folge davon ist, dass auch wenn eine Wohnung optimal passt, jedoch kein Maklervertrag zwischen Eigentümer und Makler vorhanden ist, bzw. der Makler die Wohnung nicht ausschließlich für dich beschafft hat, deine Chancen gering sein werden diese Wohnung anmieten zu können.

Ein Ausblick

Die Zeit wird zeigen, ob auch dieses Gesetz seinen Platz in unserer Wirtschaft findet oder ob die Politik einlenkt und dieses Gesetz im Hinblick auf den oben genannten Fall noch einmal überdenkt.

Wir können dir jedoch eines versprechen: Unsere Wohnungen werden weiterhin provisionsfrei angeboten, egal, welche Entwicklungen dieses Gesetz noch durchläuft!

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