MIETPREISBREMSE: WAS HEISST DAS FÜR DICH?

Seit dem 1. Juni gibt es die Mietpreisbremse. Diese besagt, dass Du die Miete bei einer neuen Vermietung maximal zehn Prozent höher als die ortsüblichen Vergleichsmiete anheben darfst. Der Mietspiegel der Stadt soll Dir dabei Auskunft über die Höhe der Vergleichsmiete geben. Doch dieser Mietpreis berücksichtigt nicht alle Wohnungen, sondern nur diejenigen, deren Miethöhe in den vergangenen vier Jahren verändert wurden. Wenn Du die Wohnung zum ersten Mal vermietest, greift die Mietpreisbremse nicht, auch dann nicht, wenn Du die Wohnung vor der Vermietung umfassend modernisiert hast. Außerdem darfst Du als Vermieter immer mindestens so viel Miete verlangen, wie Du vom Vormieter bekommen hat, egal wie hoch die Miete war. Gleichzeitig wird durch die Mietpreisbremse das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt: Wenn Du einen Makler beauftragst, Deine Wohnung zu vermieten, dann musst Du ihn selbst bezahlen.

Die Länder legen selbst fest,
wo die Mietpreisbremse gilt

Seit Juni sind in ganz Berlin die Neumieten gedeckelt. Das ging so fix, weil Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel die entsprechende Verordnung nur aus der Schublade ziehen musste. In den anderen Bundesländern wird zunächst geprüft, in welchen Städten die Mietpreisbremse in den kommenden fünf Jahren sinnvoll sein könnte, weil der Wohnungsmarkt so angespannt ist. Dabei wollen beispielsweise das Saarland oder Sachsen-Anhalt überhaupt keinen Gebrauch von der Mietpreisbremse machen. Dort gibt es nämlich Wohnungen und Leerstand genug. Die Mietpreisbremse soll zunächst nur fünf Jahre lang gelten. Das ist für Dich, wenn Du selbst eine Wohnung oder ein Haus vermieten willst, ein Fortschritt – gegenüber dem ersten Entwurf dieses Gesetzes. Doch die Befristung lässt sich von den Abgeordneten des Bundestages auch wieder ändern. Es gibt nicht wenige Experten, die glauben, dass dies in den kommenden Jahren auch geschehen wird.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Zunächst fragt die jeweilige Landesregierung bei ihren Gemeinden ab, wie angespannt die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist. Dabei stellte sich heraus, dass zwar einige Städte gerne eine Mietpreisbremse hätten, aber nicht die dafür nötigen Kriterien erfüllen. Andere Gemeinden kamen zwar aufgrund ihrer Daten für eine Mietpreisbremse in Frage, wollten diese aber nicht, wie beispielsweise Grundremmingen oder Tutzing. So steht schlussendlich noch nicht fest, in welchen Gemeinden oder Stadtteilen die Mietpreisbremse eingeführt werde – bis auf Berlin. Definiert die Landesregierung einen Ballungsraum oder ein Stadtgebiet als einen “angespannten Wohnungsmarkt”, gilt für zunächst fünf Jahre die Mietpreisbremse. Willst Du Deine Wohnung dann neu vermieten, darf die Wohnungsmiete höchstens zehn Prozent höher sein, als die Vergleichsmiete. Dabei soll der örtliche Mietspiegel als Vergleich dienen. An dieser Stelle ist das Gesetz etwas ungenau, weil es oft kaum feste – und vor allen Dingen rechtssichere – Maßstäbe für einen Vergleich gibt. Grundsätzlich gilt das Gesetz dann, wenn Du eine Wohnung oder ein Haus neu vermietest.

Was plant die Regierung in Baden-Württemberg?

Die Landesregierung gab inzwischen einen Entwurf zur Anhörung frei: Die Mietpreisbremse soll künftig dort gelten, wo die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt ist, wie beispielsweise in Weingarten, Offenburg, Reutlingen, Ulm, Tübingen und Stuttgart. Wenn Du also demnächst eine Wohnung oder ein Haus vermieten willst, solltest Du Dich beeilen, bevor die Mietpreisbremse gilt.

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